Altersvorsorge
Je früher, desto besser
Um in den Genuss einer angemessenen Rentenversorgung zu kommen, sind rechtzeitig eigene Vorkehrungen zu treffen.
Wichtig vor allem: Je früher, desto besser. Denn nur mit dem Faktor Zeit und dem damit verbundenen Zinseszinseffekt kann mit einer einigermaßen tragbaren Sparrate ein benötigter Kapitalstock aufgebaut werden.
Die Magische Vermögensformel lautet: Vermögen = Sparbetrag x Ertrag x Zeit!
Durch das Altersvermögensgesetz (AVMG) gibt es die Möglichkeit, eine Altersvorsorge mit Hilfe von staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteilen aufzubauen. Staatlich gefördert wird die Riester Rente, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds sowie die Basis/Rüruprente. Kapitalanlagen oder andere private Rentenversicherungen sind ebenfalls als Altersvorsorge geeignet, sie werden allerdings nicht staatlich gefördert.
Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Lebensplanung sprechen.
Wir bieten Ihnen eine Bedarfsgerechte Kombination aller Möglichkeiten.
Das 3 Schichtenmodell nach Alterseinkünftegesetz
Hierzu zählen z.B.: Private Vorsorgeverträge wie Private Rentenversicherungen, Private Lebens- und Rentenversicherungen, Investmentfonds und andere Kapitalanlagen.
Die Aufwendungen sind steuerlich nicht Absetzbar.

Hierzu zählen: Private Riesterrenten und betriebliche Altersversorgung in verschiedenen Varianten.
Die Rieterrente wird durch Zulagen gefördert. Aufwendungen sind im Rahmen der Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Bei BAV teilweise Sozialversicherungsfreiheit, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge in der Rentenphase.

Hierzu zählen: Private Basisrente.
Gesetzliche Rente und vergleichbare Versorgungsträger wie Versorgungswerke oder landwirtschaftliche Alterskasse.
Steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der Höchstgrenzen.

